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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 1. August 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Deutschland Entdecken GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend "Deutschland Entdecken", "wir" oder "uns") und Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie"), die über unsere Website, per E-Mail, Telefon oder auf andere Weise abgeschlossen werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung unserer Reiseangebote auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

2.2 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Deutschland Entdecken den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular erfolgen.

2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Deutschland Entdecken zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Deutschland Entdecken dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.

3. Zahlung

3.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.2 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort zu entrichten.

3.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Deutschland Entdecken berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.

4. Leistungen

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch Deutschland Entdecken.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Deutschland Entdecken zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Deutschland Entdecken den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Deutschland Entdecken eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Deutschland Entdecken zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von Deutschland Entdecken ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Deutschland Entdecken durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Deutschland Entdecken hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  • 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

5.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass Deutschland Entdecken überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.

6. Umbuchungen

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Deutschland Entdecken keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

6.2 Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Deutschland Entdecken ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: 50 Euro pro Person.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Deutschland Entdecken kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie:

  • a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  • b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

8.2 Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Deutschland Entdecken unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Deutschland Entdecken unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat Deutschland Entdecken zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Voucher, Tickets) nicht innerhalb der von Deutschland Entdecken mitgeteilten Frist erhält.

9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Deutschland Entdecken infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Deutschland Entdecken vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Deutschland Entdecken vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Deutschland Entdecken unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Deutschland Entdecken zur Kenntnis zu bringen.

9.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er Deutschland Entdecken zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Deutschland Entdecken verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Die vertragliche Haftung von Deutschland Entdecken für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.2 Deutschland Entdecken haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Deutschland Entdecken sind und getrennt ausgewählt wurden.

11. Datenschutz

Deutschland Entdecken erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung des Vertrags mit dem Kunden. Deutschland Entdecken beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Deutschland Entdecken.

12.3 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von Deutschland Entdecken.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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